Häusliche Alten- und Krankenpflege Zimmermann

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Startseite Informationen
Informationen


Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Zunächst sollten Sie sich nach einem geeigneten Pflegedienst umschauen. Zu beachten ist hierbei, ob die von Ihnen gewünschte Leistung überhaupt vom jeweiligen Pflegedienst erbracht wird, so erbringt z.B. nicht jeder Pflegedienst die Leistung der hauswirtschaftlichen Versorgung.

PflegebueroInnen1Achten Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes auf die Erreichbarkeit bei Rückfragen. Zwar ist jeder Pflegedienst durch die Versorgungsverträge mit den Kassen dazu verpflichtet 24 Std. am Tag erreichbar zu sein, allerdings zeigt die Erfahrung, dass sich viele Kunden bei kleinen Anliegen scheuen die Notrufnummer des Pflegedienstes zu wählen. Es sollte daher regelmäßige Öffnungszeiten eines Pflegebüros oder einer Sozialstation geben, die Geschäftsführung oder zumindest die Pflegedienstleitung sollte ansprechbar sein, nicht nur eine Bürokraft im Vorzimmer.

Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Pflegedienstes ist die Beratungsleistung. Rufen Sie Ihren favorisierten Pflegedienst  doch einfach mal an, wie freundlich werden Sie beraten? Stellt man Ihnen Fragen zu Ihrer Situation und nicht nur danach, wo Sie versichert sind? Bietet man Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an? Wer erscheint  zu diesem Gespräch, die Pflegedienstleitung/Geschäftsführung selbst?

.

.

.

.

 

Wer wird die Pflege vor Ort durchführen?

Lassen Sie sich nicht blenden von den Versprechen einiger Pflegedienste, dass nur Schwester XY zur Pflege erscheinen wird!

Welche noch so engagierte Pflegekraft arbeitet 365 Tage im Jahr und das womöglich auch täglich  im Früh- und Spätdienst? Es ist definitiv unvermeidbar, und das ins Besondere dann wenn ein Kunde mehrmals täglich Zuhause aufgesucht wird, dass verschiedene Kräfte zur Pflege erscheinen.

Trotzdem ist es wichtig, dass der Pflegedienst nach dem System der Bezugspflege arbeitet um dem Pflegebedürftigen zu ersparen, ständig wechselndes Personal in seiner Wohnung vorzufinden.

GRuppenFotoAutos

 

Ich suche einen Pflegedienst, was muss ich beachten?

Der Pflegebedürftige alleine entscheidet (einzige Ausnahme: gerichtlich bestellte Betreuungsperson) welchen Pflegedienst er in Anspruch nehmen möchte. Die Praxis zeigt, dass es schwarze Schafe unter den  Krankenhäusern gibt, welche  versuchen Ihre Patienten dem hauseigenen Pflegedienst zuzuschieben ohne die Patienten in die Suche eines geeigneten Pflegedienstes mit einzubeziehen. Selbst wenn bereits im Vorfeld ein Pflegedienst Zuhause tätig war wird in solchen  Kliniken regelmäßig versucht Patienten abzuwerben. Dies ist nicht zulässig! Genauso wenig wäre es zulässig, würde ein Hausarzt einschränken mit welchen Pflegediensten er ausschließlich  zusammenarbeite. Auch Ihre Kranken- oder Pflegekasse darf Ihnen nicht vorschreiben welchen Pflegedienst Sie zu beauftragen haben, solange dieser einen Versorgungsvertrag, d.h. eine Zulassung  hat und  der Wohnort des Pflegebedürftigen in das Einzugsgebiet paßt.

ZimmermannStempel

 


Seite 1 von 2