Grundpflege
Als Leistungen der Grundpflege bezeichnet man nicht medizinische Pflegeleistungen, welche im Bereich der sogenannten „Aktivitäten des täglichen Lebens" erbracht werden. Die Grundpflege wird in Form aktivierender Pflege erbracht. Dies bedeutet die Einbindung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten des Patienten mit dem Ziel diese auszubauen oder zumindest zu erhalten.
Zu den Grundpflegeleistungen zählen Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Körperpflege (inklusive Inkontinenzversorgung, Pflege bei Blasenkatether,...), Ernährung (auch Pflege bei PEG/Magensonde), Mobilität (inkl. Behördengängen, Arztbesuchen, Bewegungsübungen,...) und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Kosten der Grundpflegeleistungen können ggf. über Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Die Kosten der Grundpflegeleistungen können ggf. über Pflegeversicherung abgerechnet werden.
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