Häusliche Alten- und Krankenpflege Zimmermann

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Fachbegriffe
StethoskopBehandlungspflege

Als Behandlungspflege bezeichnet man medizinische Pflegetätigkeiten, welche vom behandelnden Arzt verordnet werden. Der Arzt verordnet die häusliche Krankenpflege um durch die Unterstützung des Patienten durch den Pflegedienst einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Häusliche Krankenpflege wird auch eingesetzt, wenn ansonsten die Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung nicht gewährleistet ist.

Beispiel: Frau XY ist Diabetikerin. Eigentlich ist die Seniorin recht rüstig und in der Lage ihren Alltag alleine zu bewältigen. Sie leidet allerdings an einem Augenleiden, welches ihr nicht ermöglicht selbständig die Kontrolle des Blutzuckerspiegels durchzuführen. Ebenso kann sie nicht selbst die Einheiten der Insulinspritze aufziehen und sich selbst spritzen. In diesem Fall könnte der behandelnde Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, welche diese Aufgabe einem Pflegedienst überträgt. Welchen Pflegedienst Frau XY hierzu in Anspruch nimmt entscheidet sie selbst.

Denkbar ist auch eine Wundversorgung, z.B. wenn eine Narbe nach einer Operation behandelt werden muss.

In den Bereich der Behandlungspflege fällt z.B. auch das Verabreichen von Tabletten oder Tropfen, das Wechseln von Blasenkathetern oder das Anlegen von Kompressionsstrümpfen.

Zuständiger Kostenträger für Behandlungspflegeleistungen ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Die Leistungen der Behandlungspflege müssen allerdings bei der Krankenkasse erst beantragt und von dieser genehmigt werden.