Pflegegeldleistung
Wenn Sie in eine der Pflegestufen eingestuft wurden, haben Sie die Möglichkeit Pflegegeld zu beziehen ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie von Privatpersonen aus Ihrem Umkreis gepflegt werden, z.B. von Ihren Kindern, Nachbarn oder Bekannten.
Die Pflegeperson ist automatisch unfallversichert, wenn die Pflege dauerhaft, d.h. an mindestens 14 Stunden in der Woche durchgeführt wird.
Es besteht für die Pflegeperson die Möglichkeit sich auf Antrag bei der Pflegeversicherung rentenversichern zu lassen. Dies setzt voraus, dass die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Wenn Sie in eine der Pflegestufen eingestuft wurden, haben Sie die Möglichkeit Pflegegeld zu beziehen ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie von Privatpersonen aus Ihrem Umkreis gepflegt werden, z.B. von Ihren Kindern, Nachbarn oder Bekannten.
Die Pflegeperson ist automatisch unfallversichert, wenn die Pflege dauerhaft, d.h. an mindestens 14 Stunden in der Woche durchgeführt wird.
Es besteht für die Pflegeperson die Möglichkeit sich auf Antrag bei der Pflegeversicherung rentenversichern zu lassen. Dies setzt voraus, dass die pflegende Person nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
| ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 | |
| Pflegestufe I | 225,00 € |
235,00 € |
| Pflegestufe II | 430,00 € |
440,00 € |
| Pflegestufe III | 685,00 € |
700,00 € |
Achtung: Bezieher von Pflegegeldleistungen sind verpflichtet die Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI abzurufen.
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