Häusliche Alten- und Krankenpflege Zimmermann

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Startseite Informationen Fachbegriffe Kombinationsleistung
Fachbegriffe
Kombinationsleistung

Im Falle, dass eine Pflegestufe vorliegt, und der Pflegebedürftige sowohl von einem Pflegedienst, als auch von einer Person aus dem privaten Umfeld gepflegt wird, ist es sinnvoll sich für die Kombinationsleistung zu entscheiden.

In diesem Fall rechnet erst der Pflegedienst die erbrachten Leistungen mit der Pflegeversicherung ab. Der verbleibende Teil der Pflegesachleistung wird prozentual rückgerechnet und dann anteilig das restliche Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel:

Frau Meier hat die Pflegestufe I. Dies entspricht möglichen Sachleistungen von bis zu 440 € durch den Pflegedienst bzw. von möglichen Geldleistungen von bis zu 225 €.

Der Pflegedienst erbringt Leistungen im Wert von 220 € (also für 50% der möglichen Sachleistungen).

Vom Pflegegeld werden nun 50% abgezogen, dh. 225 € Pflegegeld werden halbiert, es verbleibt ein restliches Pflegegeld von 112,50 €.

Das restliche Pflegegeld kommt häufig erst ein bis zwei Monate später zur Auszahlung, was daran liegt, dass der Pflegedienst erst über ein eigenes Abrechnungszentrum mit dem Abrechnungszentrum der zuständigen Pflegeversicherung abrechnen muss, bevor die Restsumme von dort (nicht vom Pflegedienst!) letztendlich ausgezahlt werden kann.