Häusliche Alten- und Krankenpflege Zimmermann

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Fragen rund um die Pflege
Was kostet die Inanspruchnahme unseres Pflegedienstes?

Wenn  bereits eine Einstufung in die Leistungen der Pflegeversicherung vorgenommen wurde, und Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, so wird zunächst das Pflegegeld in Pflegesachleistung bzw. in Kombinationsleistung umgestellt.

Hierdurch entsteht bei der Pflegeversicherung quasi ein Budget, entsprechend je nach Pflegestufe von 440 € (Pflegestufe I), bzw. 1040 € (Pflegestufe II) oder 1510 € (Pflegestufe III).

Sie können nun aus einem festgeschriebenen Leistungskatalog Leistungen bei Ihrem Pflegedienst „einkaufen“ und diese über dieses Budget direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen lassen.

Wenn Sie Ihr Budget nicht aufbrauchen innerhalb des Monats, so wird im Rahmen der Kombinationsleistung das restliche Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Wenn Sie mehr Pflege benötigen, als Ihr Budget zur Verfügung stellt, so ist der überschüssige Anteil privat an den Pflegedienst zu zahlen. Je nach Sachlage und Vermögensverhältnissen besteht die Möglichkeit über einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Amt für Soziales und Wohnen die Restkosten vom Sozialhilfeträger übernehmen zu lassen. Bei Antragsformalitäten stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.

Sollte Sie dauerhaft wesentlich mehr Pflege benötigen, als über eine aktuelle Pflegestufe gedeckt ist, sollten Sie sich von uns beraten lassen, ggf. ist es sinnvoll einen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegeversicherung zu stellen.

Beispiel 1:

Frau Meier hat die Pflegestufe I und möchte jeden Morgen duschen, d.h. entsprechend den Leistungskomplex 1 des Leistungskataloges in Anspruch nehmen:
  • 440,00 € Sachleistungen stehen bei der Pflegeversicherung als Budget zur Verfügung.
  • 31 x Leistungskomplex 1 = 31 x 16,40 € = 508,40 €
  • Hinzu kommt der Leistungskomplex 15 für die Anfahrt und Dokumentation:
    31 x Leistungskomplex 15 = 31 x 1,75 € =54,25 €
Gesamtkosten im Monat bei 31 Tagen:  562,65 €
  • davon übernimmt die Pflegeversicherung 440,00 €
Verbleibt ein Restbetrag von 122,65 €, dieser privat an den Pflegedienst zu zahlen oder wird ggf. vom Sozialhilfeträger übernommen.

Beispiel2:

Frau Meier hat die Pflegestufe II und möchte jeden Morgen duschen, d.h. entsprechend den Leistungskomplex 1 des Leistungskataloges in Anspruch nehmen:
  • 1040 € Sachleistungen stehen bei der Pflegeversicherung als Budget zur Verfügung.
  • 31 x Leistungskomplex 1 = 31 x 16,40 € = 508,40 €
  • Hinzu kommt der Leistungskomplex 15 für die Anfahrt und Dokumentation:
    31 x Leistungskomplex 15 = 31 x 1,75 € =54,25 €
Gesamtkosten im Monat bei 31 Tagen:  562,65 €
  • davon übernimmt die Pflegeversicherung die volle Summe
  • es verbleibt ein anteiliger Restbetrag des Pflegegeldes in Höhe von 197,37 €, welche im Falle einer bestehenden Kombinationsleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden

Sie sehen also, die Berechnung der Kosten und Leistungen ist ein sehr schwieriges und komplexes Thema. Lassen Sie sich von unserer Expertin Frau Zimmermann im persönlichen Gespräch unverbindlich beraten. Gerne erstellen wir einen individuellen Kostenplan und helfen bei allen Anträgen und Formalitäten.