Ich suche einen Pflegedienst, was muss ich beachten?
Der Pflegebedürftige alleine entscheidet (einzige Ausnahme: gerichtlich bestellte Betreuungsperson) welchen Pflegedienst er in Anspruch nehmen möchte. Die Praxis zeigt, dass es schwarze Schafe unter den Krankenhäusern gibt, welche versuchen Ihre Patienten dem hauseigenen Pflegedienst zuzuschieben ohne die Patienten in die Suche eines geeigneten Pflegedienstes mit einzubeziehen. Selbst wenn bereits im Vorfeld ein Pflegedienst Zuhause tätig war wird in solchen Kliniken regelmäßig versucht Patienten abzuwerben. Dies ist nicht zulässig! Genauso wenig wäre es zulässig, würde ein Hausarzt einschränken mit welchen Pflegediensten er ausschließlich zusammenarbeite. Auch Ihre Kranken- oder Pflegekasse darf Ihnen nicht vorschreiben welchen Pflegedienst Sie zu beauftragen haben, solange dieser einen Versorgungsvertrag, d.h. eine Zulassung hat und der Wohnort des Pflegebedürftigen in das Einzugsgebiet paßt.




