Leistungskatalog Pflegeversicherungsleistungen
Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI
Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe
Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene- und nicht zeitabhängige Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 oder 29 abzurechnen.
Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen.
Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit.
Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB Xl. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann
der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges sind.
Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI (ab 1.10.2010)
| Abrechnungsschlüssel 35 (freigemein.) 36 (privater Anbieter) 08 (Land) 001 ( Preisliste) | |||||
| Leistungskomplex | Abrechnungs- positions- nummer |
Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Vergütung Punktwert 0,04050 € |
| 1 | 01010001 | Ganzwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29 |
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410 | 16,61 € |
| 2 | 01010002 | Teilwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29 |
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220 | 8,91 € |
| 3 | 01010003 | Ausscheidungen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 -21, 23 - 28 |
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100 | 4,05 € |
| 4 | 01010004 | Selbständige Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5, 16 - 18, 20, 24 - 28 |
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100 | 4,05 € |
| 5 | 01010005 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a - 18, 20, 24, 27, 28 |
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250 | 10,13 € |
| 6 | 01010006 | Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
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100 | 4,05 € |
| 7 | 01010007 | Lagern/Betten Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 18, 20, 23 - 30 |
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100 | 4,05 € |
| 8 | 0101000 | Mobilisation Mindesteinsatzdauer 15 Min. (nur als selbständige Leistung abrechenbar) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 - 17, 27 - 29 |
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180 | 7,29 € |
| 9 | 01010009 | Behördengänge u. Arztbesuche Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17 |
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360 | 14,58 € |
| 10 | 01010010 | Beheizen des Wohnbereiches Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17 |
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60 | 2,43 € |
| 11 | 01010011 | Einkaufen (Abrufempfehlung bis zu 2x je Woche ) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a - 17 |
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150 | 6,08 € |
| 12 | 01010012 | Zubereiten von warmen Speisen Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
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150 | 6,08 € |
| 13 | 01010013 | Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung alle 14 Tage) |
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540 | 21,87 € |
| 14 | 01010014 | Waschen u. Pflegen der Wäsche u. Kleidung (Abrufempfehlung 1 x wöchentlich) |
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360 | 14,58 € |
| 15 | 01010015 | Hausbesuchspauschale (bis zu 2 x je Tag ab- rechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag |
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1,78 € | |
| 15a | 0101015a |
Erhöhte Hausbesuchspauschale (bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag abrechenbar) Eine 2.Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27,28,29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist Position 15 max. einmal je Tag abrechenbar |
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4,60 € | |
| 16 | 01010016 | Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) |
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500 | 20,25 € |
| 17 17a 17b |
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nach Stufe I nach Stufe II nach Stufe III |
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21,00 € 21,00 € 31,00 € |
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| Verbundene Leistungskomplexe | |||||
| 18 | 01010018 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme |
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) |
610 | 24,71 € |
| 19 | 01010019 | Große Grundpflege | 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
450 | 18,23 € |
| 20 | 01010020 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungs- aufnahme | 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten |
450 | 18,23 € |
| 21 | 01010021 | Kleine Grundpflege | 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
290 | 11,75 € |
| 22 | 01010022 | Große hauswirtschaftl. Versorgung | 13 Reinigen der Wohnung 14 Waschen und Pflegen der Wäsche u. Kleidung |
760 | 30,78 € |
| 23 | 01010023 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten | 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 Lagern/Betten |
520 | 21,06 € |
| 24 | 01010024 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten |
740 | 29,97 € |
| 25 | 01010025 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten | 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 Lagern/Betten |
350 | 14,18 € |
| 26 | 01010026 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe der Nahrungsaufnahme | 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten |
580 | 23,49 € |
| 27 | 01010027 | Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1-15,16-30) |
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100 | 4,05 € |
| 28 | 01010028 | Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht ab- rechenbar mit LK 1-15,16-30) |
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100 | 4,05 € |
| 29 | 01010029 | Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28) |
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 |
170 | 6,89 € |
| 30 | 01010030 | Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7,13,14,16-18,20,22,23-28) |
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80 | 3,24 € |
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